Nutzungsbedingungen (AGB)


Version 1.0

1. Allgemeines, Rahmenbedingungen

Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen wird zwischen dem Nutzer und der RIWA GmbH (nachfolgend "Lösungsbereitsteller" bezeichnet)  ein Vertrag auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossen.

Der Lösungsbereitsteller betreibt das Internetportal RIWA-GO Bau, über welches Auskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen eingeholt werden können. Im Portal werden online Auskünfte über Versorgungsanlagen und -leitungen der am Portal registrierten Netzbetreiber  angeboten. Je nach Portalmitglied wird die Planauskunft vom Portal vollautomatisch erzeugt oder durch den Leitungsbetreiber manuell hochgeladen.

Bei Bauarbeiten auf öffentlichen oder privaten Grundstücken muss sich der für die Arbeiten Verantwortliche rechtzeitig vor Baubeginn über die Lage der im Baustellenbereich vorhandenen Leitungen / Einrichtungen der Ver- und Entsorgung informieren, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen. Eine Anfrage an anderer Stelle als beim Netzbetreiber ist nicht ausreichend.

Anfragende der Planauskunft sind unter Berücksichtigung folgender Nutzungsberechtigungen berechtigt, die von RIWA-GO im Rahmen der Planauskunft zur Verfügung gestellten Auskünfte zu verwenden, um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von "RIWA-GO Bau" (nachfolgend RIWA-GO).  Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen von Behörden oder privaten natürlichen oder juristischen Personen, die RIWA-GO nutzen, gelten nicht, auch wenn der Lösungsbereitsteller  ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn und soweit der Lösungsbereitsteller ihnen schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Nutzer erstellt über RIWA-GO Anfragen aufgrund von Planungen oder Baumaßnahmen. Ein Nutzer der eine Anfrage an das System stellt wird im Weiteren als "Anfragender" bezeichnet. Diese Anfragen werden an Netzbetreiber von Leitungsnetzen / Versorgungsanlagen (nachfolgend als "Netzbetreiber" bezeichnet) und/oder an Behörden weitergeleitet, um Auskünfte über Leitungsnetze / Versorgungsanlagen einzuholen oder einen digitalen Genehmigungsprozess in die Wege zu leiten.

RIWA-GO liefert hierbei keine Garantie auf Vollständigkeit. Für nicht bei RIWA-GO registrierte Netzbetreiber oder Behörden sind Genehmigungen und Auskünfte auf anderen Wegen durch den Anfragenden einzuholen. Für vollständige Ermittlung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB ist der Anfragende selbst verantwortlich.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Nutzung von RIWA-GO

Die Nutzung von RIWA-GO ist für Planauskunftssuchende kostenlos.

RIWA-GO Bau umfasst unter anderem folgende Funktionen:

o   Registrierung neuer Nutzer am System

o   Anmeldung am System

o   Definition einer Planung / Baumaßnahme mit diversen Angaben und einem Anfragebereich.

o   Ermittlung von Betroffenen Netzbetreibern / Behörden im Anfragebereich, unter den bei RIWA-GO registrierten Netzbetreibern und Behörden.

o   Automatisierte Erstellung von Planauskünften für den Anfragebereich.

o   Verwaltung bereits erstellter Planauskünfte im System.

o   Protokollierung der Prozessschritte von Planauskünften im System.

Voraussetzung für die Nutzung von RIWA-GO ist die Registrierung des Nutzers am System über das Internet / Web-Browser.
Wenn der Nutzer keine natürliche Person ist, muss er sich durch eine von ihm bevollmächtigte natürliche Person (nachfolgend "Vertreter") am System anmelden lassen. Der Vertreter vertritt den Nutzer gegenüber dem Lösungsbereitsteller, den Netzbetreibern und Behörden.

Für jede natürliche und juristische Person welche RIWA-GO nutzt ist ein eigener Nutzer im System zu registrieren. Gemeinsame Zugänge die von mehreren Personen genutzt werden sind unzulässig.

Der Nutzer bzw. dessen Vertreter hat das Registrierungsformular wahrheitsgemäß auszufüllen.

Das Nutzerkennwort ist geheim zu halten. Sobald ein Nutzer Kenntnis darüber erhält oder die Vermutung besteht, dass sein Zugang von unberechtigten Dritten genutzt wird, hat er den Lösungsbereitsteller hierüber zu informieren.

Der Anfragende darf die über RIWA-GO bezogene Auskünfte und Genehmigungen und die hierbei übermittelten Daten wie z. B. Karten und Geodaten nur für die konkret damit im Zusammenhang stehende Baummaßnahme oder Planung verwenden. Urheberrechte an von RIWA-GO im Rahmen von Auskünften und Genehmigungen bereitgestellten Daten bleiben beim Rechteinhaber. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte ist sowie eine Auswertung von Hintergrundsituation von Kartendarstellungen (z. B. Katasterdaten) für andere Zwecke ist untersagt.

Der Lösungsanbieter bzw. der Netzbetreiber / die Behörde kann die Erteilung von Auskünften / Genehmigungen verweigern, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Anfragesteller hat sein berechtigtes Interesse auf Anfrage nachzuweisen.

Über RIWA-GO erstellte Auskünfte können weitere Nutzungsbedingungen enthalten, welche der Auskunftssuchende automatisch akzeptiert, wenn er die Auskunft nutzt. Diese zusätzlichen Nutzungsbedingungen sind nur gültig, wenn Sie den hier stehenden Nutzungsbedingungen nicht widersprechen.
Zusätzliche Nutzungsbedingungen gelten immer nur für die konkrete Auskunft und deren Verwendung. Sie können je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein und sich mit der Zeit ändern.

Eine Nutzung von RIWA-GO über das übliche Maß hinaus ist untersagt. Eine automatisierte Nutzung von RIWA-GO Bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lösungsbereitstellers.

3. Pflichten des Nutzers und Anfragenden

Der Anfragende verpflichtet sich weitere Anweisungen, welche von Netzbetreibern und Behörden im Rahmen von Auskünften und Genehmigungen an Ihn weitergegeben werden zu berücksichtigen. Diese Anweisungen gelten immer nur für den konkreten Vorgang z. B. eine konkrete Planauskunft und Baumaßnahme und können sich im Laufe der Zeit ändern. Die Anweisungen können sich je nach Netzbetreiber inhaltlich unterscheiden.

Die Verwendung von RIWA-GO verlangt vom Nutzer Erfahrung im Umgang mit seinem Betriebssystem, Internetbrowser, Drucker, Programmen zur Datenkomprimierung (ZIP) und der RIWA-GO Software an sich. Der Nutzer verpflichtet sich nur Personen mit der Nutzung des Systems zu beauftragen, welche diese Kenntnisse haben.

Der Nutzer ist für die korrekte Benutzung von RIWA-GO selbst verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere vollständige Angaben und die Berücksichtigung von Hinweisen in der Benutzeroberfläche und der Anwenderhilfe.

Der Nutzer ist für die Einhaltung der RIWA-GO Systemvoraussetzungen verantwortlich. Die Systemvoraussetzungen finden Sie weiter unten in diesem Text.

Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von RIWA-GO z. B. aufgrund von Störungen oder Wartungsarbeiten stellt den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung frei Auskünfte und Genehmigungen einzuholen.


4. Zusätzliche Pflichten des Nutzers und Anfragenden bei Planauskünften

Die Planauskunft und die Leitungsschutzanweisung müssen in Papierform (ausgedruckt) auf der Baustelle vorliegen.

Baumaßnahmen dürfen nur unter Berücksichtigung einer entsprechenden Planauskunft durchgeführt werden. Planauskünfte die für Planungen erzeugt wurden dürfen nicht für Baumaßnahmen genutzt werden.

Bei der Interpretation der Planauskunft muss grundsätzlich mit Lageabweichungen und Höhenabweichungen gegenüber den Planunterlagen gerechnet werden. An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auch auf die der Planauskunft beiliegenden Leitungsschutzanweisungen, welche im Bau zu befolgen sind.

Treten während der Baudurchführung Abweichungen zwischen Realität und gelieferten Planwerk zutage, so ist die weitere Vorgehensweise mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Bis dahin darf keine weitere Bautätigkeit mehr erfolgen.

Der Nutzer hat bei der Verwendung einer Planauskunft zu berücksichtigen, dass sich die in der Auskunft enthaltenen Kartengrundlage (z. B. Aufgrund von Neubau oder Abriss eines Gebäudes) nicht mehr der Realität entsprechen könnte.

Der Anfragende ist verpflichtet die Planauskunft im von Ihm benötigten Maßstab anzufordern.

Der Anfragende ist verpflichtet die Planauskunft im von Ihm benötigten Bereich anzufordern.

Der Anfragende ist verpflichtet den von Ihm gewünschten Anfragebereich mit der gelieferten Planauskunft abzugleichen. Sollten von Nutzer benötigte Daten nicht im Anfragebereich liegen, so muss sich der Nutzer direkt beim Netzbetreiber nach fehlenden Daten erkundigen oder eine weitere Planauskunft über RIWA-GO anfordern.

Der Nutzer ist verpflichtet seine Planauskunft auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Verwendbarkeit zu prüfen. Bei Ausdruck einer Planauskunft ist der Nutzer verpflichtet zu prüfen, ob der Planausdruck und die Bildschirmdarstellung identisch sind. Jede automatisch durch RIWA-GO erstellte Planauskunft enthält eine Planausgabebestätigung, auf welcher weitere Dokumente verzeichnet sind. Manuell durch einen Netzbetreiber ins System hochgeladene Planauskünfte enthalten mindestens eine zur Anfrage passende Planauskunft und eine Leitungsschutzanweisung.

Die Anfrage einer Planauskunft muss kurz vor der Baumaßnahme erfolgen. Das System setzt hierbei über das anzugebende Datum der Baumaßnahme entsprechende Grenzen von unter einem Monat. In der Vergangenheit liegende Planauskünfte, welche diesen zeitlichen Bereich zum Baubeginn überschreiten müssen erneut angefordert werden.

Sollte die Dauer einer Baumaßnahme den Zeitraum von 4 Monaten überschreiten so erlischt die Gültigkeit der Planauskunft und es ist eine neue, aktuelle Planauskunft einzuholen.


5. Haftung

Steht der von RIWA-GO angebotene Dienst nicht oder nicht komplett zur Verfügung, so hat der Nutzer andere Kommunikationswege zur Einholung der für sein Vorhaben notwendigen Auskünfte / Genehmigungen zu suchen. Der Lösungsprovider, Netzbetreiber oder Behörden können nicht für den entstandenen Mehraufwand oder anderer dadurch entstehender Kosten haftbar gemacht werden.

Die RIWA-GmbH als Lösungsanbieter von RIWA-GO übernimmt keine Verantwortung über die Korrektheit der über das Portal bereitgestellten Dateninhalte.

Umstände die es dem Lösungsanbieter unmöglich machen seinen vertraglich zugesicherten Pflichten nachzukommen und die nicht im Verantwortungsbereich des Lösungsanbieters oder von Ihm Beauftragten liegen, im besonderen Fälle höherer Gewalt, nicht abwendbare Betriebsstörungen befreien den Lösungsanbieter von seinen vertraglich zugesicherten Pflichten. Rücktrittsrechte des Nutzers sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Haftung des Lösungsbereitstellers und des Netzbetreibers ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Schaden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter oder aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten) resultierender Schaden betroffen ist.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, wobei die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt bleibt.

6. Sperrung von Zugängen

Der Lösungsbereitsteller ist berechtigt Nutzer zu sperren, welche gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder kein berechtigtes Interesse an der Nutzung von RIWA-GO vorweisen können.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorstehenden Nutzungsverhältnis ist Kempten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland


8. Systemvoraussetzungen

Unterstütze Browser:

Google Chrome in aktueller Version*

Microsoft Edge in aktueller Version*

Firefox in aktueller Version*

Internet Explorer ab Version 11

Safari in aktueller Version*

Auf dem System muss ein PDF- Viewer vorhanden sein z. B. Adobe Acrobat Reader

Auf dem System muss ein Programm zum Entpacken von ZIP-Dateien vorhanden sein. z. B. 7zip, WinZIP

Zum Ausdruck von Planauskünften muss ein Farbdrucker mit mindestens 300 dpi verwendet werden.

Wird ein mobiles Endgerät zur Erzeugung der Planauskunft verwendet, so ist eine Bildschirmdiagonale von 10 Zoll Voraussetzung.

Die Bildschirmauflösung des Endgerätes muss mindestens 1024 x 768 Pixel betragen. Eine höhere Auflösung ist jedoch empfehlenswert.

*aktuelle Version bedeutet maximal 6 Monate alt. Aus Gründen der Datensicherheit sollten immer möglichst aktuelle Browserversionen verwendet werden.